Heterologe IUI / IVF

Sind bei dem Mann z.B. aufgrund einer Krankheit oder einer Strahlentherapie gar keine Spermien vorhanden, kann die Kinderwunschbehandlung auch mit Spendersamen durchgeführt werden (sog. heterologe Behandlung).

 

Demgegenüber ist aufgrund ethischer und rechtlicher Bedenken in Deutschland eine Behandlung mit fremden Eizellen nicht möglich, da die Eizellspende durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist.

 

Die Kosten für die heterologe IUI / IVF werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Für die private Krankenversicherung gilt dies in der Regel auch – hier kommt es jedoch auf den Inhalt des Versicherungsvertrages sowie die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft an. 

Christian Rohlfs

Fachanwalt für Medizinrecht

 

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