- so die Forderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahre 1990. Tatsächlich bietet die moderne Reproduktionsmedizin ungewollt kinderlosen Paaren heute oftmals alternative Möglicheiten, um dennoch ein eigenes Kind zu bekommen. Da die erforderlichen Behandlungen oft mit erheblichen Kosten verbunden sind, ist es für Kinderwunschpaare von besonderer Bedeutung, eine Antwort auf folgende Fragen zu erhalten:
Art und Umfang der Kostenübernahme bei einer Kinderwunschbehandlung hängen maßgeblich davon ab, ob eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung besteht bzw. welche sonstigen Kostenträger in Betracht kommen (z.B. Beihilfe). mehr
Leistungsansprüche werden durch die Krankenversicherungen und Kostenträger oftmals zu Unrecht abgelehnt. Es empfiehlt sich daher, eine Leistungsabsage nicht einfach hinzunehmen, sondern rechtlich durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.
Angesichts der oftmals hohen Kosten einer Kinderwunschbehandlung lohnt es sich bei Problemen mit der Kostenerstattung immer, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Medizinrecht bei Fragen zur Kostenübernahme Ihrer Kinderwunschbehandlung zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.